Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes
Bremermann Gesundheitsdienste erstellt Ihnen einen Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegebedürftigen der Pflegestufen I und II in halbjährlichen und von Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in vierteljährlichen Abständen nachzuweisen. Er wird auf einem einheitlichen Formular dokumentiert, das bei der Pflegekasse eingereicht wird.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Es handelt sich um einen Beratungseinsatz – nicht um einen Kontrollbesuch!