Entlastungsleistungen nach §45b SGBXI

Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen/ Entlastungsleistungen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie.

Begleitung:  Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere       

  • Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zu Besuchen von Verwandten und Bekannten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Beschäftigung:  Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, insbesondere

  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel

Steuerliche Absetzbarkeit

Bei Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die Absetzbarkeit nach §35 Abs. 2 ESTG 20% der Kosten, max. 600€ im Jahr. Bei Handwerkerrechnungen beträgt die Absetzbarkeit 20% von maximal 6000€ also 1200€ im Jahr (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen). Der Abzug ist auf die Arbeitskosten der jeweiligen Rechnungen beschränkt.