Entlastungsleistungen nach §45b SGBXI
Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen/ Entlastungsleistungen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie.
Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Begleitung zu Besuchen von Verwandten und Bekannten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die Absetzbarkeit nach §35 Abs. 2 ESTG 20% der Kosten, max. 600€ im Jahr. Bei Handwerkerrechnungen beträgt die Absetzbarkeit 20% von maximal 6000€ also 1200€ im Jahr (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen). Der Abzug ist auf die Arbeitskosten der jeweiligen Rechnungen beschränkt.