Ambulante Pflege
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Haushaltshilfe / Familienpflege
Bremermann Gesundheitsdienste ist ein richtungweisendes der Zukunft zugewandtes Unternehmen mit einer breiten Palette sozialer Dienstleistungen.
Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, der Region Hannover, den Berufsgenossenschaften sowie privater Versicherungen sind wir durch Verträge berechtigt, Leistungen gemäß SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung), SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) sowie nach SGB XII (Sozialleistungen) zu erbringen und abzurechnen. Alle Leistungen sind auf Wunsch auch privat zu vereinbaren, bitte beachten Sie das umfassende Angebot der Bremermann Gesundheitsdienste.
Im Notfall sind wir für unsere Klienten 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, also 365 Tage im Jahr erreichbar. Außerhalb unserer Bürozeiten sprechen Sie persönlich mit kompetenten Pflegefachkräften (kein Anrufbeantworter). Wählen Sie dazu die ihnen bekannte Notrufnummer.
Eine verständliche Beratung ist uns wichtig. Wir informieren in allen praktischen und theoretischen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Hilfeleistungen.
Entscheidend ist die schnelle Lösung im unvorhersehbaren Bedarfsfall.
Die Mitarbeiter des Beratungsteams werden mit ihnen zusammen den Leistungsbedarf analysieren und die bestmögliche Lösung mit ihnen abstimmen.
Das Team besteht aus KrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen und Sozialarbeitern. Hier erkennen Sie schon den hohen Stellenwert ihrer Bedarfe, sowie die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Lösung.
Grundpflege
Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens. Aktivierende Pflege sichert die Restmobilität und steigert die Lebensqualität. Die Erbringung der Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen) ist Teil der Leistungserbringung und dient der Gesunderhaltung.
Behandlungspflege
Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel wird analog als Behandlungspflege bezeichnet. Sie wird an Pflegefachkräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu erübrigen, Krankheiten zu heilen, Verschlechterungen zu verhüten und Beschwerden zu lindern.
Hauswirtschaftliche Versorgung
„Ambulant vor stationär“ lautet der Grundsatz der vom Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht unterstützt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch hauswirtschaftliche Leistungen bewilligt und finanziert. Diese ermöglichen es, trotz Pflegebedarf oder Krankheit zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine Versorgung der Hilfebedürftigen in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Haushaltsführung zu verstehen.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V, SGB XI und SGB XII zählen unter anderem Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten und Kochen, Bettwäsche wechseln, Aufräumen und Reinigen der Wohnung, Geschirr spülen, Wäschepflege und das Heizen der Wohnung.
Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.
Für die Bewilligung von Verhinderungspflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.
Fragen sie das Beraterteam der Bremermann Gesundheitsdienste, gerne unterstützen wir sie bei der Antragstellung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind für Personen vorgesehen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass sie die Verrichtungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel Aufstehen, Essen oder Anziehen nicht selbständig und aktiv übernehmen und sie deswegen einen besonders hohen Hilfe- und Betreuungsbedarf haben.
Unsere vielfältigen Angebote orientieren sich an der Biografie und den Bedürfnissen der Menschen. Sie umfassen unter anderem Spazierengehen, Musizieren, Handarbeiten, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Förderung von Alltagsaktivitäten wie zum Beispiel gemeinsames Kochen oder Einkaufen.
Haushaltshilfe / Familienpflege
Die Leistungen der Haushaltshilfe (auch Familienpflege genannt) nach § 38 SGB V sind auf die Gruppe der Eltern zugeschnitten.
Die Krankenkassen unterstützen durch die Finanzierung der Haushaltshilfe ihre Versicherten, wenn diese zum Beispiel wegen Risikoschwangerschaft, Entbindung, Krankenhaus-Aufenthalt oder Kur den Haushalt nicht mehr weiterführen können und zumindest ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt und auf Hilfe angewiesen ist. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Haushaltshilfe ist, dass keine andere Person in der Wohnung lebt, die die Haushaltsführung übernehmen kann – beispielsweise wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder körperlicher Einschränkungen.
Mit der Leistung ist sichergestellt, dass auch Ihre Kinder in guten Händen sind, sollten Sie zum Beispiel wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht selbst organisieren können. Wir übernehmen dann das Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen sowie die Reinigung der Wohnung.
Weitergehende Arbeiten zählen nicht zu den von den Krankenkassen bezahlten Tätigkeiten – etwa die Grundreinigung der Wohnung, das Fensterputzen, die Wäsche von Gardinen, Bügeln in größerem Umfang, Gartenarbeit sowie der Großeinkauf von Lebensmitteln oder Getränken. Sollten Sie in diesen Punkten Hilfe benötigen, können Sie gerne mit uns eine private Vereinbarung treffen.