Ambulante Psychiatrische Pflege

Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)

Was ist APP?

Psychische Krisen und Notfälle lassen sich nicht planen. Aber sie lassen sich sinnvoll begleiten. Die Behandlung und Betreuung von psychisch Erkrankten im Alltag erfordert viel Einfühlungsvermögen. Sie sollte geprägt sein von Vertrauen und Fachkompetenz.

Wir bieten für psychisch kranke Menschen über 18 Jahren und/oder deren Angehörige die Ambulante Psychiatrische Pflege durch psychiatrisch qualifzierte Pflegefachkräfte an. Die Verordnung für diese Maßnahme kann bei schweren psychischen Erkrankungen wie Demenz, wahnhaften Störungen, Schizophrenieformen, bipolaren affektiven Störungen, depressiven Störungen/Episoden, Angststörungen oder Persönlichkeitsstörungen ausgestellt werden. Eine Auflistung der verordnungs-fähigen Diagnosen befindet sich im Anhang.

Wer darf die Ambulante Psychiatrische Pflege verordnen?

Verordnungen ausstellen dürfen Neurologen und Psychiater, aber auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Hausärzte, denen eine Diagnosesicherung durch einen oben genannten Facharzt vorliegt.

Wie sieht eine Verordnung aus?
Was ist ein ärztlicher Behandlungsplan?

Bei einer Verordnung für Ambulante Psychiatrische Pflege handelt es sich um eine Verordnung für Häus­liche Krankenpflege. Dieser ist unbedingt ein ärztlicher Behandlungsplan beizufügen. Eine Erstverordnung wird für den Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt. Die maximale Verordnungshöhe beträgt 14 Einheiten à 45 Min./Woche. Die sich anschließende Folge­verordnung darf für 4 Wochen ausgestellt werden. Die Höhe der Einheiten muss bei jeder Folgeverordnung reduziert werden.

Welche Kosten entstehen?

Sofern die entsprechende verordnungsfähige Diagnose vorliegt, ist die Versorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – bis auf die gesetzliche Zuzahlung – kostenlos.

Wie „funktioniert“ die Ambulante Psychiatrische Pflege?

Wir arbeiten nach einem ganzheitlichen, ressourcenorientierten Ansatz im Bezugspflegesystem. Wir wollen vertrauensvoll und effektiv in unserer Arbeit sein. Die Einheiten werden bedarfsgerecht von Montag bis Freitag zwischen Klient und Bezugs­pflegekraft vereinbart. Darüber hinaus sind wir an 7 Tagen in der Woche über eine Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Um die Selbstständigkeit zu fördern und die Teilnahme am allgemeinen Leben zu verbessern, werden die Einheiten im Laufe der Versorgung reduziert. In enger Zusammenarbeit mit dem Klienten und dem Facharzt planen wir gemeinsam die Inhalte der Ambulanten Psychiatrischen Pflege und tauschen uns regelmäßig über Berichte aus.

Was sind die Ziele der Ambulanten Psychiatrischen Pflege?

Das oberste Ziel für psychisch erkrankte Menschen ist die Ermöglichung eines würdigen und eigen­ständigen Lebens in ihrem gewohnten Lebensumfeld. Die Versorgung zu Hause bietet eine Beteiligung und Entlastung der Angehörigen mit dem Ziel der Wiedereingliederung unserer Klienten in das soziale Leben. Wir sind bestrebt, Krankenhausaufenthalte zu ver­kürzen oder bestmöglich zu vermeiden und unsere Klienten in Krisensituationen vertrauensvoll und eng zu begleiten. Je nach Erkrankung, Lebenssituation und Dringlichkeit sind die Ziele unterschiedlich gelagert. Die Voraussetzung zur Zusammenarbeit ist die Herstellung einer Beziehung zwischen Klient und Pflegefachkraft. Weitere Ziele können sein: Die Bewältigung von Krisensituationen, die Verbesserung der Tagesstruktur, die erhöhte Teilnahme am sozialen Leben, die Wiedererlangung der bestmöglichen Selbst­ständigkeit und Unabhängigkeit bzw. die Herstellung eines Netzwerkes, welches es dem Klienten ermöglicht, in seinem häuslichen Umfeld zu bleiben.

Die Ziele werden gemeinsam vom Klienten – bei Bedarf unter Einbeziehung der Angehörigen – und der zuständigen Pflegefachkraft festgelegt. Die entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden zusammen erarbeitet.

Was sind die Inhalte der Ambulanten Psychiatrischen Pflege?

Welche Maßnahmen können ergriffen werden?Die möglichen Maßnahmen reichen vom Alltags­kompetenztraining zur Steigerung der eigenen Fähig- und Fertigkeiten im Alltag (z. B. Anleitung zum Kochen, Einkauf, Haushalt, …), über die Erhöhung der Sozialkompetenz in Form von sozialen Kontakten (z. B. Kontaktstätten, Selbsthilfegruppen, Vereine/Verbände, …) bis hin zur Verbesserung der Tages­strukur (z. B. Tages- oder Wochenpläne, Teilnahme an Gruppenaktivitäten, Wecken und Wiederbeleben von Interessen und Hobbys, …). Außerdem bedeutet das Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen einen guten Schutz vor Rückfällen, wenn die Auslöser benannt und reduziert oder ausgeschaltet werden können. Durch Aufklärung lässt sich der Zugang zur eigenen Erkrankung erhöhen und mit dem verbesserten Umgang können auch die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit wieder gesteigert werden. Durch Herstellung eines Netzwerkes lassen sich wichtige weiterführende Maßnahmen (z. B. Ambulant betreutes Wohnen, Selbsthilfegruppen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Kontaktstätte, Facharzt, Pflegeversicherungs-leistungen, …) einrichten, welche dem Klienten nach dem begrenzten Zeitraum der Versorgung durch die Ambulante Psychiatrische Pflege Unterstützung und Sicherheit bieten können.

Verordnungsrelevante Diagnosen

F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)
F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn
F01.1 Multiinfarkt-Demenz
F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz
F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit
F02.1 Demenz bei Creutzfeld-Jakob-Krankheit
F02.2 Demenz bei Chorea Huntington
F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit
F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern
F04.– Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol o. a.
psychotrope Substanzen bedingt
F06.0 Organische Halluzinose
F06.1 Organische katatone Störung
F06.2 Organische wahnhafte Störung
F06.3 Organisch affektive Störung
F06.4 Organische Angststörung
F06.5 Organische dissoziative Störung
F06.6 Organische emotional labile Störung
F07.1 Postenzephalitisches Syndrom
F07.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
F20.– Schizophrenie
F21.– Schizotype Störung
F22.– Anhaltende wahnhafte Störung
F24.– Induzierte wahnhafte Störung
F25.– Schizoaffektive Störung
F30.– Manische Episode
F31.– Bipolare affektive Störung (ohne F31.7-F31.9)
F32.– Depressive Episode (ohne F32.0, F32.1, F32.9)
F33.– Rezidivierende depressive Störung (ohne F33.0, F.33.1, F33.4,
F33.8, F33.9)
F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht
F41.1 Generalisierte Angststörung