Familienentlastende Maßnahmen
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir von unseren Patienten und ihren Angehörigen, dass bereits vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit häufig Hilfe rund um den Haushalt und die alltäglichen Anforderungen des Lebens benötigt wird.
Kinder und Verwandte wohnen oft nicht im Haus bzw. nicht in der Nähe, oft kommen sie auch aufgrund eigener beruflicher oder familiärer Verpflichtungen nicht als Hilfepersonen in Frage.
Wir erbringen zahlreiche haushaltsnahe Dienstleistungen selbst oder vermitteln sie an vertrauenswürdige Kooperationspartner. Die Angebote orientieren sich am konkreten Bedarf von Patienten und Angehörigen. Sie können jederzeit privat beauftragt werden, sofern die Kosten nicht von den Kranken- oder Pflegekassen oder dem Sozialhilfeträger übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem:
Hilfen im Haus wie zum Beispiel Fenster putzen, Grundreinigung der Wohnung, Gardinenpflege
Hilfen für Balkon, Terrasse und Garten wie zum Beispiel Blumen- und Gartenpflege, Rasen mähen, Unkraut beseitigen
Hausmeisterliche Hilfen wie zum Beispiel Glühlampen wechseln, Kleinstreparaturen, Entrümpelungen, Umstellen von Möbeln, kleinere Renovierungsarbeiten, Schneebeseitigung
Tierpflege wie zum Beispiel Versorgung von Tieren, Tierarztbesuche
Hilfen bei speziellen Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Spaziergänge, Begleitung bei Einkäufen, bei Behördengängen oder zum Friedhof, Vermittlung von Fahrdiensten, Ausflüge
Erfüllung sonstiger persönlicher Wünsche wie zum Beispiel Begleitung oder Betreuung in der Freizeit, bei Besuchen, bei kulturellen Angeboten, Unterstützung bei Einladungen und Feierlichkeiten
Unterstützung bei Ihrer Korrespondenz wie zum Beispiel Öffnen, Lesen, Schreiben und Bearbeiten Ihrer Post, Ablage, Antragstellungen bei Behörden, Versicherungen und anderen Stellen.
Hilfestellung zu Ihren Finanzen wie zum Beispiel Kostenkontrolle, Budgetplanung, Beratung bei Anträgen, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hilfe mit Medien und Technik wie zum Beispiel der Anschaffung eines Computers und der persönlichen Einrichtung, Anschluss und Einrichtung eines Internetzugang, Fernsehers, Telefons, Handys oder einer Digitalkamera
Unterstützung bei der Beschaffung medizinischer Hilfsmittel und Hausnotruf-Systemen
Beratung zu Sicherheitsfragen wie zum Beispiel seniorengerechtes Wohnen, Barrierefreiheit, Vermeidung von Stolperfallen und sicherer Haushalt
Vertretung im Urlaub oder wegen Krankheit wie zum Beispiel Briefkastenleerung, Reinigung und Lüften der Wohnung, Blumen gießen, Haustierversorgung (abhängig von der Tierart und Dauer der Abwesenheit), Beaufsichtigung Ihrer Wohnung und Kontrollgänge, Auffüllen des Kühlschranks am Vortag Ihrer Rückkehr.
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die Absetzbarkeit nach §35 Abs. 2 ESTG 20% der Kosten, max. 600€ im Jahr. Bei Handwerkerrechnungen beträgt die Absetzbarkeit 20% von maximal 6000€ also 1200€ im Jahr (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen). Der Abzug ist auf die Arbeitskosten der jeweiligen Rechnungen beschränkt.